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DIE WETTBEWERBE

Wer bei den Deutschen Meisterschaften des Magischen Zirkels von Deutschland (MZvD) 2017 in Saarbrücken vom 25.—28. Mai 2017 antreten will, muss sich vorher bei einer der beiden Vorentscheidungen in Ebersberg (bei München) oder Ratingen (bei Düsseldorf) qualifizieren.

Die beiden Vorentscheidungen 2016 sind die größten magischen Veranstaltungen des MZvD in diesem Jahr.

 

Infos für Wettbewerbsteilnehmer

Wettbewerbsteilnahme

Teilnehmen am Wettbewerb kann jeder Zauberkünstler (auch Nicht-MZvD-Mitglieder), dessen Darbietung der Wettbewerbsordnung des MZvD entspricht.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann frei entscheiden, an welcher Vorentscheidung er teilnehmen möchte. Die Gesamtzahl der Startplätze ist jedoch begrenzt. Die Startkaution pro Wettbewerbsdarbietung beträgt 50,00 Euro.

 

Bewertungsformular für die Vorentscheidungen

Hier steht das aktuelle Bewertungsformular zum Download bereit. Diesem kann man entnehmen, welche Höchstpunktzahlen in den einzelnen Sparten für die Bewertungsmaßstäbe vorgesehen sind und wie die Jury daher die einzelnen Gesichtspunkte einer Darbietung gewichtet.

 

 

 

 

Reglement

der deutschen Meisterschaften der Zauberkunst
(Gültig ab 25.10.2015), Herausgegeben vom Magischen Zirkel von Deutschland e.V. (MZvD)

 

1. Die Wettbewerbssparten

Die Wettbewerbe werden durchgeführt in den Sparten:

a) Manipulation

b) Allgemeine Magie

c) Großillusion

d) Comedy

e) Mentalmagie

f) Zauberkunst für Kinder

g) Salonmagie (Parlor Magic)

h) Kartenkunst

i) Mikromagie (Close up)

 

2. Durchführung der Deutschen Meisterschaften

Die Deutschen Meisterschaften werden in zwei Stufen ausgetragen:
den Vorentscheidungen und den eigentlichen Deutschen Meisterschaften (Endausscheidung).
Zusatzlich werden die Deutschen Jugendmeisterschaften durchgefuhrt.

a) Vorentscheidungen

Die Vorentscheidungen werden regional an zwei verschiedenen Orten in Deutschland veranstaltet. Jeder Zauberkünstler, der zum Zeitpunkt der Vorentscheidungen mindestens 18 Jahre alt ist – gleichgültig ob MZvD-Mitglied oder nicht – kann an einer solchen Vorentscheidung teilnehmen. Sofern mehrere Zauberkunstler zusammen in einer Darbietung auftreten (bspw. Duo), muss mindestens ein Zauberkünstler über 18 Jahre sein.

Gewinnt ein Nichtmitglied einen Preis bei einer Vorentscheidung, kann er ohne Aufnahmeprufung Mitglied im MZvD werden. Die Mitgliedschaft im MZvD ist dann allerdings Voraussetzung für die Teilnahme an den Endwettbewerben (Deutsche Meisterschaft).

Jeder Teilnehmer hat sich rechtzeitig bei einer der zwei Vorentscheidungen anzumelden; uber den genauen Termin des Anmeldeschlusses entscheiden die jeweiligen Veranstalter in Abstimmung mit dem MZvD. Jeder Teilnehmer kann sich in einer Sparte nur einmal an einer der zwei Vorentscheidungen anmelden.

Wird ein Teilnehmer im Wettbewerb disqualifiziert (bspw. Zeituberschreitung) oder erreicht aus anderen Grunden nicht die Qualifikation für die Endausscheidung, ist eine wiederholte Teilnahme an einer ggf. folgenden Vorentscheidung derselben Deutschen Meisterschaft des gleichen Jahres nicht möglich.

Der Veranstalter einer Vorentscheidung ist berechtigt, bei Anmeldung zum Wettbewerb eine Startkaution in Höhe von 50,00 € pro angemeldeter Sparte zu verlangen, welche nach Antreten im Wettbewerb erstattet wird. Sofern entgegen der Anmeldung nicht im Wettbewerb angetreten wird, verfallt die betreffende Startkaution zu Gunsten des Veranstalters.

Ein Wettbewerbsteilnehmer kann in der Regel in maximal drei Sparten teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Juryleiter in Abstimmung mit dem Veranstalter.

Zusatzliche Informationen über die Bühnenbedingungen erhält man beim Veranstalter, über den Ablauf der Wettbewerbe beim MZvD-Regieteam und über das Reglement beim Jury-Leiter.

b) Deutsche Jugendmeisterschaft
c) Die Deutschen Meisterschaften

Die Sieger der Vorentscheidungen (Plätze 1 bis 3 der einzelnen Sparten) sowie von der Jury benannte Preisträger der Jugendmeisterschaften qualifizieren sich für Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften.

 

3. Auftritt

Die Reihenfolge der Auftritte wird rechtzeitig vor Beginn der Wettbewerbe vom Veranstalter bestimmt. Dies geschieht in der Regel durch Auslosung. Hinsichtlich einiger Darbietungen (bspw. Großillusionen) erfolgt eine Bestimmung der Auftrittszeit auch unter Berücksichtigung von aufbau- und bühnentechnischen Erfordernissen.

Die Mindestzeit für einen Auftritt beträgt fünf Minuten, die Höchstzeit zehn Minuten. Eine Ausnahme bildet die Sparte „Zauberkunst für Kinder“; hier beträgt die maximale Auftrittszeit 15 Minuten.

Nach 9 bzw. 14 Minuten leuchtet eine gelbe Lampe auf, um den Vorführenden darauf hinzuweisen, dass die letzte Minute der maximalen Auftrittszeit angefangen hat.

Nach 10 bzw. 15 Minuten leuchtet eine rote Lampe auf, der Vorführende hat sofort seine Darbietung abzubrechen. Geschieht das nicht, wird der Vorhang geschlossen und der Vorführende disqualifiziert. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn der Vorführende nach Aufleuchten der roten Lampe noch eine Trickhandlung ausführt.

Eine Disqualifizierung findet außerdem statt, wenn die Gefahr besteht, dass durch Handlungen des Vorführenden Menschen oder Tiere verletzt werden können. (Mehrheitsentscheid der Jury).

Bei einer Unterschreitung der Mindestauftrittszeit erfolgt ein der Unterschreitung entsprechender Punktabzug. Bei deutlicher Unterschreitung der Mindestauftrittszeit kann auch eine Disqualifikation durch Mehrheitsentscheid der Jury erfolgen.

Der Einsatz von Zuschauerassistenten ist rechtzeitig vor Beginn der Darbietung mit der Jury abzustimmen. Der Juryleiter überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung.

 

4. Die Jury

a) Die Jury der Vorentscheidungen und der Jugendmeisterschaften besteht aus fünf Personen (in der Regel dem Juryleiter und vier weiteren, von ihm berufenen Juroren). Die Juroren müssen keine Kongressgebühren bezahlen und erhalten außerdem vom MZvD eine Erstattung ihrer Reisekosten, der Juryleiter darüber hinaus auch die Hotelkosten.
Die Wertung erfolgt auf speziell entwickelten Formularen (vgl. Anhang) und ist nicht offen. Die Reihenfolge der Plätze richtet sich in der Regel nach der erzielten Gesamtpunktzahl. Die endgültige Entscheidung über eine Preisvergabe trifft die Jury nach Beratung und ggf. Abstimmung. Jedem Teilnehmer kann auf Anfrage seine erreichte Gesamtpunktzahl durch den Jury-Leiter mitgeteilt werden.

b) Die Jury für die Deutsche Meisterschaft besteht aus sieben Personen. Die Wertung erfolgt auf speziell entwickelten Formularen (vgl. Anhang) und ist nicht offen. Die höchste und die niedrigste Punktzahl der jeweiligen Juroren werden gestrichen.
Die Reihenfolge der Plätze richtet sich in der Regel nach der erzielten Gesamtpunktzahl. Die endgültige Entscheidung über eine Preisvergabe trifft die Jury nach Beratung und ggf. Abstimmung.
Jedem Teilnehmer kann auf Anfrage seine erreichte Gesamtpunktzahl durch den Jury- Leiter mitgeteilt werden.
Es können für die Tisch- und Bühnensparten sowie die Kindersparte jeweils verschiedene Juroren berufen werden.

c) Die Juroren sind verpflichtet, sich mindestens 30 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes beim Juryleiter zu melden. Ist ein Jurymitglied zu diesem Zeitpunkt unentschuldigt nicht anwesend, hat der Juryleiter das Recht, dieses Mitglied von der Jury auszuschließen. Passiert dies während des Wettbewerbsablaufes, müssen alle Wertungen des betreffenden Jurors gestrichen werden.

d) Alle Teilnehmer akzeptieren mit ihrer Teilnahme das Reglement und sämtliche Entscheidungen der Jury.

e) Dem Juryleiter sind die Reisekosten sowie die Kosten für die Hotelübernachtung vom MZvD zu vergüten. Außerdem erhält er vom Veranstalter freien Eintritt zu allen Veranstaltungen. Die übrigen Juroren bei den Deutschen Meisterschaften erhalten 50% der Kongressgebühr vom Veranstalter vergütet. Vom MZvD erhalten die übrigen Juroren darüber hinaus ihre Reisekosten erstattet.

f) Eine detaillierte Belehrung der Juroren hat vor dem Beginn der Wettbewerbe durch den Juryleiter stattzufinden.

 

5. Das Bewertungsformular

Die Bewertung der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt auf Grundlage des in der Anlage abgedruckten Formulars. Vor Beginn eines Wettbewerbes werden die mit den Namen der Teilnehmer, Künstlername und Sparte ausgefüllten Bögen vom Juryleiter an die weiteren Juroren übergeben.

Der Juryleiter ist in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter dafür verantwortlich, dass rechtzeitig alle notwendigen Materialien zur Verfügung stehen. Dies sind insbesondere Tische, Lampen, Zeituhr, Bewertungsbögen, Getränke, Urkunden, Preise. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass jemand verfügbar ist, der die Urkunden beschriftet.

 

6. Durchführung der Wettbewerbe

Es ist Sache des Veranstalters, in Zusammenarbeit mit dem MZvD-Vorstand und dem Juryleiter, für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen. Vor allem ist er verpflichtet, das Regieteam des MZvD einzusetzen.

Der Veranstalter hat für alle Wettbewerbsteilnehmer einer Sparte die gleichen räumlichen Bedingungen zu gewährleisten, und zwar insbesondere hinsichtlich der Bestuhlung des Saales, der Bühnentechnik sowie ähnlicher Faktoren.

 

7. Titel

Derjenige, der bei den Deutschen Meisterschaften (Endwettbewerb) einen 1. Platz in einer Sparte erwirbt, kann sich „Deutscher Meister … (Jahr) in … (Name der Sparte)“ nennen. Der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl des gesamten Wettbewerbs kann sich „Deutscher Meister der Zauberkunst … (Jahr)“ nennen.

Ein Jugendlicher, der bei den Deutschen Jugendmeisterschaften einen 1. Platz in einer Sparte erwirbt, kann sich „Deutscher Jugendmeister … (Jahr) in …(Sparte)“ nennen. Der Jugendliche mit der höchsten Punktzahl des gesamten Wettbewerbs kann sich „Deutscher Jugendmeister der Zauberkunst … (Jahr)“ nennen.

 

8. Teilnahmeberechtigung bei Weltmeisterschaften (FISM)

Preisträger der Deutschen Meisterschaften sowie internationale Preisträger sind berechtigt, beim MZvD-Vorstand eine Teilnahmeberechtigung für eine Teilnahme an den Weltmeisterschaften (FISM) anzumelden.

Für die Anmeldung wird ein Anmeldetermin vom Vorstand bestimmt, welcher in der MAGIE veröffentlicht wird. Nach Anmeldeschluss ist keine Berücksichtigung mehr möglich.

Sofern die Teilnehmerzahl bei den Weltmeisterschaften limitiert ist und eine höhere Zahl von Anmeldungen als von der FISM zur Verfügung gestellten Startplützen vorliegt, entscheidet der Vorstand des MZvD über die jeweilige Teilnahmeberechtigung.

Dies geschieht unter Berücksichtigung der Leistung bei den Deutschen Meisterschaften bzw. internationalen Wettbewerben und den zu erwartenden Erfolgschancen bei den Weltmeisterschaften im Einzelfall.

Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand.

 

10. Sonstiges

Der Juryleiter ist verpflichtet, dem Präsidenten des MZvD unverzüglich nach Feststehen der Ergebnisse eine Liste der Preisträger zu übergeben.

 

Für den Vorstand des MZvD: Jan Vorwerg, Juryleiter

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